Bei uns vor Ort im Shop erhalten Sie Erlaubnisscheine für den Rhein in NRW. Kommen Sie vorbei und lassen Sie sich beraten.
Angelscheine für den Rhein in NRW (ganz Nordrhein-Westfalen)
Im Bundesland Nordrhein-Westfalen gibt es für Angler zahlreiche Möglichkeiten, ihrem Hobby nachzugehen. Die Vielfalt der Gewässer reicht von Seen, Kanälen und Bächen bis hin zu den ausgedehnten Flussläufen des Rheins. Gleiches gilt für die unterschiedlichen Fischbestände an Fried- und Raubfischen. Diese Artenvielfalt verdankt das Land NRW nicht zuletzt den hiesigen Vorschriften des Landesfischereigesetzes (LFischG) und der Landesfischereiverordnung (LFischVO). Diese regeln beispielsweise gesetzlich die Schonzeiten und die zulässigen Arten des Angelns. Entsprechend der Gesetze ist das Angeln im Bundesland ohne gültigen Erlaubnisschein grundsätzlich verboten. Wer diesem Verbot zuwiderhandelt, muss bei einer Kontrolle mit einer Bußgeldforderung von bis zu 5000 Euro rechnen. In schweren Fällen können die zuständigen Gerichte auch Freiheitsstrafen verhängen. Offizielle Angel- und Erlaubnisscheine fallen demnach deutlich günstiger aus und ersparen unangenehme Konsequenzen. Vermeiden Sie ein unnötiges Risiko. Wir möchten Sie informieren, wie Sie Angelscheine erwerben können. Erfahren Sie, welche Berechtigungen Sie damit erhalten und was für Kosten dabei entstehen.
Die Angelerlaubnis für den Rhein in NRW
Bei einem Erlaubnisschein für den Rhein stehen zwei verschiedene Arten zur Auswahl. Möchten Sie regelmäßig und über
das ganze Jahr verteilt angeln, lohnt sich ein Generalschein. Er gilt nach Ausstellung für das komplette
Kalenderjahr. Im Jahr 2024 beträgt die Gebühr dafür aktuell 40 Euro. In seiner ermäßigten Ausführung erhalten Sie
ihn für 20 Euro. Falls Sie Anspruch auf eine Ermäßigung besitzen, müssen Sie diese nachweisen. Berechtigt sind neben
Jugendlichen bis zum Alter von 18 Jahren auch Rentner oder Schwerbehinderte ab 50% Behinderungsgrad.
Der zweite Erlaubnisschein ist der
3-Tagesschein, welcher für drei Kalendertage gilt, die direkt aufeinander folgen. Er eignet sich beispielsweise,
wenn Sie als Tourist in NRW sind oder nur zu einzelnen Gelegenheiten angeln möchten. Die Kosten für diese Angelkarte
belaufen sich auf 12 Euro (Stand: 2024). Die gewünschten Scheine können Sie bequem bei uns im Shop kaufen. Falls Sie
Fragen zu Kauf oder Nutzung der verfügbaren Erlaubnisscheine haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Angelscheine, Fischereischeine und die Angelerlaubnis
Damit Sie einen Erlaubnisschein zum Angeln am Rhein erhalten, benötigen Sie einen deutschen Fischereischein. Diesen erhalten Sie nach einer erfolgreich abgelegten Fischerprüfung. Verfügen Sie über beides, berechtigt Sie das zum Angeln in einem bestimmten festgelegten Gebiet. Die Gültigkeitsdauer des Erlaubnisscheins ändert nichts an diesen festgelegten Grenzen. Diese umfassen den Hauptstrombereich des Rheins in NRW. Für bestimmte Seiten- und Nebengewässer gilt die Erlaubnis nicht. Um hier zu angeln, müssen Sie sich an die dort Zuständigen wenden. Beachten Sie, dass diese aktuell gültige Angelscheine verlangen, bevor Sie einen regionalen Erlaubnisschein ausstellen. Grundsätzlich gilt: Informieren Sie sich vorsichtshalber immer vorab, bevor Sie an einem Gewässer angeln gehen. Auch Angelscheine bewahren nicht davor, versehentlich an Gewässer oder Gewässerabschnitte zu gelangen, an denen das Angeln verboten ist. Verbote können auch zeitlich begrenzt, beispielsweise zur Schonzeit für die Fischbestände, ausfallen. Zudem gilt es genau zu beachten, welche Formen des Angelns an den jeweiligen Gewässerabschnitten gestattet sind.
Welche Arten des Angelns Angelscheine und Erlaubnisscheine für den Rhein ermöglichen
Angelscheine und passende Erlaubnisscheine berechtigen Sie zum Angeln am Rhein in der zulässigen Weise. So ist es
beispielsweise grundsätzlich verboten, von einem Boot oder anderem Fahrzeug aus zu angeln. Erlaubt sind das Angeln
vom Ufer aus sowie das Watfischen. Zu den zulässigen Angelmethoden gehört das Angeln mit einer Fliegenrute und einem
Haken. Erlaubt ist auch der Einsatz von Spinnruten mit Kunstködern sowie dazugehörigem Zwillings- oder Drillingshaken
in ein- oder mehrfacher Ausführung. Alternativ sind auch zwei sonstige Handangeln mit einem Haken gestattet.
Vorfächer mit Mehrfachhaken und mehr als zwei eingesetzte Angeln sind verboten. Grundsätzlich untersagt sind die
Verwendung lebender Köderfische, der Einsatz von Setzkeschern sowie Wurf- oder Senknetze. Die aktuellen
Fangbegrenzungen für das Jahr 2024 und die weiteren darauffolgenden Jahre sind auf dem jeweiligen Erlaubnisschein
vermerkt. Darüber hinaus sind die üblichen Schonzeiten für die verschiedenen Fischarten zu beachten.
Führen
Sie Angelscheine und die dazugehörigen Erlaubnisscheine für den Rhein immer bei sich.
Preise für Rhein-Fischereierlaubnisscheine 2024
Die Genossenschaftsversammlung der Rheinfischereigenossenschaft hat auf ihrer diesjährigen Versammlung die Preise für die Erlaubnisscheine 2019 geändert. Die Neuregelung gilt damit für Generalscheine (Jahresscheine), sowohl für reguläre als auch für ermäßigte Jahresscheine, die ab dem 01.01.2017 gültig sind, und alle 3-Tagesscheine, die ab dem 01.12.2018 ausgestellt werden. Die neuen Verkaufspreise sind:
- General-Fischereierlaubnisschein: 40,00 €
- Ermäßigter General-Fischereierlaubnisschein: 20,00 €
- 3-Tages-Fischereierlaubnisschein: 12,00 €
Die Gebühren für das Angeln am Rhein sind seit 2007 unverändert geblieben und werden damit erstmals seit 11 Jahren erhöht. Mit der jetzt erfolgenden moderaten Preiserhöhung wird lediglich ein Ausgleich der Inflationsrate vorgenommen! Die Gebühren für das Angeln am Rhein bleiben damit - insbesondere auch im Vergleich zu anderen Gewässern - ausgesprochen günstig. Das Angeln am Rhein in NRW, auf einer Strecke von ca. 440 km Uferlinie, ganzjährig und einschließlich des Nachtangelns, bleibt ein attraktives Angebot zu einem sehr attraktiven Preis.
Der für Jugendliche, Rentner und Schwerbehinderte gewährte Rabatt beträgt weiterhin unverändert 50 %!
Die Rheinfischereigenossenschaft wird ihre Bemühungen für die ökologische Verbesserung des Rheinstroms und seiner Aue als Fischlebensraum und gegen die behördlichen Einschränkungen der Angelfischerei unverändert fortsetzen.